Gestiegene Regelsätze der Grundsicherung nach SGB XII seit Januar 2021
Wer auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II angewiesen ist, bekommt mehr Geld.
Ab 1. Januar 2021 erhalten Alleinlebende 446 € – 14 € mehr als bisher. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche steigen ebenfalls.
Diese Regelsätze gelten ab 1. Januar 2021:
Alleinstehende / Alleinerziehende (Regelbedarfsstufe 1) | 446 € (+14 gegenüber 2020) |
Paare / Bedarfsgemeinschaften, je Partner (Regelbedarfsstufe 2) | 401 € (+12 gegenüber 2020) |
Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen (bis Ende 2019) (Regelbedarfsstufe 3) | 357 € (+12 gegenüber 2020) |
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern (Regelbedarfsstufe 3) | 357 € (+12 gegenüber 2020) |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren (Regelbedarfsstufe 4) | 373 € (+45 gegenüber 2020) |
Kinder von 6 bis 13 Jahren (Regelbedarfsstufe 5) | 309 € (+1 gegenüber 2020) |
Kinder von 0 bis 5 Jahren (Regelbedarfsstufe 6) | 283 € (+33 gegenüber 2020) |